[ Auszug: (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf
dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe
verpflichtet. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]